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Einleitung

Da ich sicherheitsbedenkliche Web-Techniken ablehne (ActiveX-Steuerelemente systembedingt und JavaScript wegen ständig neuer Sicherheitslücken in den Browsern) und auch kein Freund von Animationen, Videos oder gar Sounds auf Web-Seiten bin, habe ich bei der Gestaltung meines Web-Auftritts nichts dergleichen eingesetzt.

Aus dem gleichen Grund werde ich auf meiner Link-Seite keine Links zu Seiten anbieten, die ActiveX-Steuerelemente verwenden, die ohne JavaScript nicht mehr bedienbar oder mit Animationen überfrachtet sind. Sollte dies im Nachhinein doch für eine verlinkte Seite zutreffen, so werde ich den Link entfernen, sobald ich Kenntnis davon erlange.

Browser Voraussetzung

Trotz Web-Standards hat jeder Browser (genauer gesagt die zugrunde liegende Rendering-Engine) an der einen oder anderen Stelle eine eigene Auslegung des Standards oder die Unterstützung eines Design-Elements fehlt ganz. Speziell durch die Nutzung von CSS wird daher ein aktueller Browser zur korrekten Darstellung dieser Seiten benötigt.

Diese Seiten wurden unter der Gecko-Engine (Firefox 1.0, Mozilla 1+, Netscape 6+), Opera (7+) und IE (6.0) getestet und zeigen dort jeweils eine korrekte Darstellung von Format und Layout.

Hier können XHTML und CSS dieser Seite geprüft werden.

Rechtliche Fallstricke

Ein ganz anderes Problem für eine(n) Web-Designer(in) stellen die vielschichtigen rechtlichen Schwierigkeiten dar, die man sich auch mit einer privaten Homepage einhandeln kann. Während man strafrechtlich bzw. urheberrechtlich verfehlende Inhalte noch mit dem gesunden Menschenverstand verhindern kann (Vorsicht: rechtliche Verantwortung aber unter Umständen auch für gesetzte Links), ist dies beim Markenrecht ohne teure Markenrecherche kaum mehr möglich. Und wer rechnet als private(r) Homepage Besitzer(in) schon mit "Informationspflichten bei einem Internetauftritt" (§ 6 TDG).

Benutzt jemand eine geschützte Marke eines anderen zu kommerziellen Zwecken, so ist sicherlich nichts dagegen einzuwenden, dass dieser von der Markeninhaberin zur Unterlassung abgemahnt wird. Werden dagegen private Homepage-Besitzer abgemahnt, die ohne kommerziellen Hintergrund unwissentlich auf eine geschützte Marke verweisen, so drängt sich der Verdacht auf, dass hier von Markengrabbern und Rechtsanwälten das Markenrecht nur zur "Abzocke" missbraucht wird.

Erklärung/Haftungsausschluss

Zusätzlich zu dem Haftungsausschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass die hier dargestellten Texte meine private Meinung sind und weder Vollständigkeit noch Richtigkeit für sich beanspruchen.